Durchsetzungsvermögen von Angelfischereiverbänden im politischen Prozess

Inhalt

Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung und Hintergrund
2 Organisation der Fischerei in Europa aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens
3 Durchsetzungsvermögen von Angelfischereiverbänden
3.1 Konträre Interessen und antagonistische Organisationen
3.2 Bedeutung und Machtstellung der organisierten Angelfischerei
4 Etablierung im Gesetzgebungsprozess
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1.: Eigene Darstellung. Auswertung einer Online-Umfrage im Juli 2016. 6
Abb. 2: Erweiterte eigene Darstellung des Organigramms der Angelfischerei in
NRW vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. 8

Abkürzungsverzeichnis

BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
C.I.P.S. Confedération Internationale de la Pêche Sportive
DAFV Deutscher Angelfischereiverband e.V.
EAA European Anglers Alliance
EAF European Anglers Federation
EFFTA European Fishing Tackle Trade Association
FFH-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NABU Naturschutzbund Deutschland e.V.
NGO Nichtregierungsorganisation
MKULNV Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
RhFV Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V.
WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie

1 Einleitung und Hintergrund

Interessenorganisationen bewegen sich zumeist in politischen Feldern, die auch von konträren Interessengemeinschaften, Verbänden und Organisationen zentral oder zumindest sekundär behandelt werden. Die moderne pluralistische Gesellschaft des 21. Jahrhunderts hat zur Folge, dass Angelfischereiverbände sich stets in einem Diskurs mit antagonistischen Interessengemeinschaften oder der vorherrschenden Politik befinden. In welchen Bereichen besitzen Angelfischereiverbände ein hohes Durchsetzungsvermögen, wo liegen ihre Stärken, wo ihre Schwächen? Welche Akteure bewegen sich neben Angelfischereiverbänden im Bereich vom Natur-, Umwelt- und Gewässerschutz? Die Frage nach der Machtkonstellation organisierter Interessen in diesen Politikfeldern sowie die explizite Macht und Rolle der organisierten Angelfischerei soll mit diesem ausführlichen Artikel beantwortet werden.
Mit aktuell 2231 registrierten Verbänden in Deutschland (vgl. Deutscher Bundestag 2016) ist das Interesse am Lobbying mehr als dreieinhalbfach so groß wie Anfang der Siebzigerjahre (vgl. Lösche 2007, S. 65). In allen Gesellschaftsbereichen finden wir neue und junge gebündelte Interessen in Form von eingetragenen gemeinnützigen Vereinen. Die stetig wachsende Anzahl an Verbänden und die zeitgleich steigende Interessenvielfalt produzieren einen immer komplexer werdenden Prozess des Policy-Makings.
Inwieweit hat eine Special-Interest-Group wie die organisierte Angelfischerei Einfluss auf die Gesetzgebung? Diese zentrale Frage gilt es zu beantworten.

2 Organisation der Fischerei in Europa aus der Perspektive Nordrhein-Westfalens

Bei der Frage nach dem Durchsetzungsvermögen der angelfischereilichen Interessen hilft das Verständnis über die Organisationsstruktur dieser. Das Organigramm der Angelfischerei in Europa bietet hierfür einen hilfreichen Überblick. Vom einzelnen Individuum, dem Angler, ausgehend macht einen organisierten Angler auf nächster Ebene das Vereinswesen aus. Gleichgesinnte pachten ein oder mehrere Gewässer und gründen zumeist einen gemeinnützigen eingetragenen Angelverein. Diese aufgrund von diversen Vorteilen oft gewählte Gesellschaftsform hat nur das Modell der Interessengemeinschaft neben sich. Diese Zusammenkunft von Personen mit gleichen oder ähnlichen Interessen besitzt einen geringeren Organisationsgrad als das Vereinswesen und nimmt nicht an der direkten Interessensartikulation der politischen Willensbildung teil. Lediglich eingetragene Angelvereine können sich auf der nächsthöheren Ebene, im Verbandswesen, organisieren. Je nach Mitgliederstärke richtet ein Verband zum Zwecke der besseren Organisation, Verwaltung und Betreuung seiner Mitglieder Bezirke, nicht selbständige Außenstellen, ein, in welchen die Mitglieder unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte der Geographie und der Grenze der in Betracht kommenden kommunalen Gebietskörperschaften in Bezirksgruppen zusammengefasst sind. Primäraufgabe der Bezirke ist in ihrem Bereich, den Verbandsvorstand und die Geschäftsführung bei der Förderung der Zwecke, Ziele und Aufgaben des Verbandes zu unterstützen sowie eng mit diesem zusammenzuarbeiten (vgl. RhFV 2014: 13). Zusammen mit Bayern ist Nordrhein-Westfalen mit 240.556 Jahresfischereischeininhabern im Jahr 2011 das anglerstärkste Bundesland (vgl. Strehl 2013: 6). Es ist jedoch von einer größeren Anzahl an NRW-Anglern auszugehen. Vor allem im Westen Nordrhein-Westfalens besitzen viele passionierte Angelfischer die käuflich erwerbbare niederländische Angellizenz, den Vispas. In den Niederlanden können auch Personen, welche keine bestandene Fischerprüfung nachweisen, die Angelfischerei ausüben. Erste Anhaltspunkte zu einer im Ausland, nicht empirisch erfassten, aktiven Anglerschaft Nordrhein-Westfalens bietet eine erste Online-Umfrage. Von 104 Umfrageteilnehmern bejahte mit 45,2 % fast jeder Zweite einen Vispas zu besitzen. In einer zukünftigen Umfrage ist die Zusatzfrage nach dem gleichzeitigen Besitz oder Nichtbesitz des deutschen Jahresfischereisscheins sinnvoll. Hierbei ließe sich anschließend eine bisher nicht erfasste Anzahl an Anglerfischern schätzen, welche der Frage nach dem quantitativen Ausmaß und Bedeutung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen gerechter werden würde.

Umfrage

Abb. 1: Eigene Darstellung, Auswertung einer Online-Umfrage im Juli 2016

Von den erfassten 240.556 Jahresscheininhabern im Jahr 2011 (vgl. Strehl 2013: 9) sind über die Hälfte in Angelvereinen organisiert. Laut einer Studie sind rund 156.000 organisierte Angler mit insgesamt 11,3 Mio. Stunden ehrenamtlichen Engagements in den jeweiligen Angelvereinen an der Gewässerhege in NRW beteiligt (vgl. Strehl 2013: 64). Die meisten Angelvereine sind wiederum in einem der vier Landesfischereiverbänden organisiert. Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. bildet mit etwa 60.000 organisierten Anglern und etwa 500 Vereinen den mitgliederstärksten Angelfischereiverband in Nordrhein-Westfalen (vgl. Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. 2016). Zweitgrößter ist der Rheinische Fischereiverband von 1880 e.V. mit circa 50.000 Mitgliedern und ca. 550 Vereinen (vgl. Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. 2016). Diese beiden werden zusammen mit dem Landesverband Westfälischer Angelfischer e.V. vom Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. als übergeordneten politischen Zusammenschluss repräsentiert. Dieser wählt und entsendet unter anderem einen Fischereibeirat, welcher als Kommunikations- und Beratungsorgan zwischen den Verbänden und der Obersten Fischereibehörde, dem Umweltministerium NRW mit Sitz in Düsseldorf, dient.
Das Umweltministerium wird des Weiteren mit wissenschaftlicher und technischer Expertise vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Fachbereich 26 für Fischereiökologie unterstützt. Hier werden unter anderem Dienstleistungen für die organisierte Angelfischerei angeboten. Neben Weiterbildungen für die in den einzelnen Angelvereinen aktiven Gewässerwarte oder Vorbereitungslehrgängen zur Prüfung der Elektrofischerei werden Angelvereinen im Falle vom Fischsterben tierärztliche Untersuchungen zur Ursachenanalyse angeboten. Angelvereine, welche einem NRW-Verband angehören, können derartige Dienstleistungen zum Teil kostenlos, zumindest jedoch mit finanzieller Unterstützung, wahrnehmen. Zur vereinfachten Organisation wurde die Fischereibehörde in Oberste, Obere und Untere Fischereibehörde gegliedert. Diese verläuft schematisch analog mit der Dreistufigkeit der Landesregierung. Die Oberste Fischereibehörde befindet sich auf der Landesebene, also dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKULNV). Die Obere Fischereibehörde findet ihren Sitz bei den jeweiligen Bezirksregierungen, die Untere Fischereibehörde hingegen bei den Kreisen. Beispielhaft wären das Umweltministerium NRW, die Bezirksregierung Düsseldorf und die Kreisverwaltung Kleve in Nordrhein-Westfalen zu nennen. In Niedersachsen wurde die dreistufige Verwaltung abgeschafft. Die Abschaffung der Mittelinstanzen sollten unter anderem Einsparungen im Landeshaushalt Niedersachsen garantieren (vgl. Westfalen Initiative 2010). Dort gibt es demnach nur die Oberste und Untere Fischereibehörde.
Der nationale Dachverband, in dem die meisten Angelfischereiverbände der sechszehn Bundesländer Mitglied sind, ist namentlich der Deutsche Angelfischereiverband e.V. (DAFV). Dieser ist in Bezug auf die letzte Ebene der Interessenaggregation der gesamtdeutschen Anglerschaft das entscheidende Glied. Der DAFV ist mit seinen Akteuren das kommunizierende Organ der deutschen Angelfischerei auf internationaler bzw. EU-Ebene. Der im DAFV aktive Fachbereichsleiter für Europaarbeit und Wissenschaft, Dr. Stefan Spahn, ist gleichzeitig Präsidiumsmitglied in einem der einflussreichsten europäischen Dachverbänden, der European Anglers Alliance (EAA). Mit 18 Mitgliedsorganisationen und 17 europäischen Mitgliedsnationen ist die EAA als not-for-profit Nichtregierungsorganisation (NGO) das einflussreichste Element des intermediären Systems der europäischen Angelfischerei. Eine Delegation von Mitgliedern der EAA trifft sich regelmäßig mit dem EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, Herrn Karmenu Vella (vgl. Deutscher Angelfischereiverband e.V. 2016: 66). Neben der EAA existieren noch weitere europäische Dachverbände im intermediären System, die den Kontakt zur Europäischen Kommission in Brüssel pflegen und Lobbying im Sinne der Anglerschaft betreiben. Im Bereich der angelindustriellen Wirtschaftsinteressen ist die European Fishing Tackle Trade Association (EFTTA) repräsentativ für die Vertretung der kommerziellen Angelindustrie tätig. In dieser Organisation sind 177 Unternehmen auch aus Nicht-EU-Staaten Mitglied (vgl. EFTTA 2016). US-Unternehmen sowie Konzerne aus dem asiatischen Produktionsraum erhoffen sich mittels Lobbying der EFTTA einen fortwährenden industriefreundlichen Markt innerhalb der Europäischen Union.

Organigramm Angelfischerei Europa

Abb. 2: Erweiterte eigene Darstellung des Organigramms der Angelfischerei in NRW vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.

3 Durchsetzungsvermögen von Angelfischereiverbänden

3.1 Konträre Interessen und antagonistische Organisationen

Einer der größten Gegenspieler der Angelfischerei ist die von der Verbraucherorganisation Stiftung Warentest (vgl. Focus 2013) und auch von judikativen Organen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Mitteldeutscher Rundfunk 2016) oft als unseriös und unwirtschaftlich bewertete Organisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA). Diese zeigt in regelmäßigen Abständen Angler mit dem Vorwand der vorsätzlichen Tierquälerei an. Die überwiegende Mehrheit der Strafanzeigen wird jedoch fallengelassen (vgl. Badische Zeitung 2016), sodass hier für die Anglerschaft bis auf eine mediale Auseinandersetzungen weder ernsthafte politische noch greifende rechtliche Konsequenzen entstehen.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) bzw. der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sind die beiden einflussreichsten und wichtigsten Verbände neben der organisierten Angelfischerei in Deutschland, wenn es um Fragen des Umwelt- und Naturschutzes geht. Der BUND, mit deutschlandweit rund 550.000 Mitgliedern (vgl. BUND 2016), und der NABU, mit rund 500.000 Mitgliedern in Deutschland, sind jedoch nicht immer konform mit den kommunizierten Interessen der organisierten Angelfischer. In vielen Themen und Sachfragen, wie beispielsweise der Wasserkraft und den damit verbundenen Querbauwerken, welche die Aufstiegsmöglichkeiten von Wanderfischen wie dem Lachs verhindern, sind Kooperationen gesichert. Auch das Edelkrebsprojekt NRW wird sowohl von dem NABU als auch vom Fischereiverband NRW gefördert (vgl. Edelkrebsprojekt NRW 2016). In Bereichen der Gewässerrenaturierung, der Errichtung von Fischtreppen sowie der Wiederansiedlung von heimischen Fischarten, die als Indikator für eine gute Wasserqualität dienen (vgl. Spahn 2016), sind BUND, NABU und Angelfischereiverbände bundesweit Partner und oftmals gemeinsame Projektträger und Projektförderer. Doch nicht in jeder Hinsicht verfolgen BUND und NABU gleiche Interessen wie die organisierte Angelfischerei. Da der Eisvogel an den meisten deutschen Gewässern heimisch ist, worüber sich viele Angler während ihrer Naturerlebnisse beim Angeln freuen, fordert eine Kreisgruppe des NABU ein Angelverbot insbesondere zur Brutzeit des Eisvogels (vgl. NABU Gruppe Aalen 2013). Erfahrungen diverser Angler zeigen jedoch, dass Eisvögel von humaner Anwesenheit sehr unbeeindruckt sind und sich sogar teilweise auf Rutenspitzen der Angler kurzweilig niederlassen. Demnach wäre ein ausgesprochenes Angelverbot an den meisten deutschen Gewässern weder zielführend noch präventiv in Bezug auf den Bruterfolg von Eisvögeln. Hier entsteht beispielhaft ein Reibungspunkt zwischen den unterschiedlichen Akteuren im Natur- und Umweltschutz.
Ein zentraler, äußerst relevanter und aktueller Diskurs führt rund um das Netzwerk Natura 2000, welches aus der Kombination der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-Richtlinie) und Vogelschutzrichtlinien besteht. Natura 2000 ist eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union, die 1992 entstand und aktuell in den EU-Mitgliedstaaten verpflichtend zum Schutz der biologischen Vielfalt umgesetzt werden muss. Eine Nichtumsetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums führt zu EU-Sanktionen. Natura 2000 wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Hier werden die supranationalen Naturschutzrichtlinien in ihrer Ausführung zur Sache der Länder. In vielen Bundesländern wird die FFH-Richtlinie durch Lobbying des BUND und des NABU in anglerfeindliche Musterverordnungen ausformuliert. Pauschale Angelverbote werden hier an die Bezirksregierungen bzw. Landkreise weitergegeben und empfohlen.
„Die Verbotsempfehlungen für das Angeln bei der Ausweisung von Schutzgebieten in Niedersachsen kommen nicht von der EU! Die EU fordert keinesfalls pauschale Angelverbote in Schutzgebieten! Diese Vorschläge entstammen einzig und allein den im Folgenden genannten Behörden in Niedersachsen.“ (Anglerverband Niedersachsen e.V. 2016: 2)
So ist dies auch in Niedersachsen der Fall und führt zu einem gegenwärtigen politischen Diskurs im Niedersächsischen Landtag. Da Naturschutz Ländersache ist, agieren BUND, die NABU als auch der Anglerverband Niedersachsen e.V. mittels vermittelnder Expertise. BUND und NABU argumentieren hier, dass Naturschutz nur ohne Anwesenheit des Menschen in ausgewiesenen FFH-Gebieten gewährleistet werden kann. Hier hat sich bei der rot-grünen Landesregierung genau dieses Verständnis zunächst durchgesetzt und einen großen Konflikt mit der organisierten Angelfischerei hervorgerufen. 180 weitere FFH-Gebiete müssen in Niedersachsen bis 2018 noch ausgewiesen werden und sind analog potenzielle Angelverbotszonen (vgl. Landtag Niedersachsen 2016). Unzählige Angler und Angelvereine Niedersachsens befürchten nun einen Verlust ihrer Fischereigewässer.

3.2 Bedeutung und Machtstellung der organisierten Angelfischerei

Angelfischereiverbände sind Vereinigungen im Bereich Freizeit und Erholung als auch Vereinigungen mit gesellschaftspolitischen und ideellen Zielsetzungen im Naturschutz. Nicht nur die Randgruppe der Angelfischer, sondern die Allgemeinheit profitiert ebenfalls von den Dienstleistungen der Angelfischereiverbände. „In unserem dicht besiedelten Bundesland versorgen die Gewässer Menschen mit Trinkwasser und die Wirtschaft mit Prozesswasser.“ (Fischereiverband NRW 2015). Die Überprüfung und Wahrung der Wasserqualität deutscher Fließ- und Stillgewässer steht bei Angelfischereiverbänden auf der Agenda. So formulieren der DAFV und das Bundesamt für Naturschutz gemeinsame Pressemitteilungen, wenn es thematisch um die Umsetzung und Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geht (vgl. Deutscher Angelfischereiverband e.V. 2013).
Des Weiteren spricht der EU-Umweltkommissar, Karmenu Vella, der europäischen Angelfischerei eine „sehr hohe soziale und wirtschaftliche Bedeutung im gesamten Europa“ (Deutscher Angelfischereiverband e.V. 2016, S. 66) zu. Aufgrund dessen

„(…) will die EU-Kommission nun die Datenerhebung für den Bereich der Freizeitfischerei qualitativ verbessern und vor allen Dingen flächendeckend umsetzen, um glaubhafte Aufschlüsse auf das Meeresökosystem und ihre wirtschaftliche Relevanz zu erhalten.“ (Deutscher Angelfischereiverband 2016, S.66).

Die Datenerhebung soll in Kooperation mit den Anglern geschehen. Der direkte volkswirtschaftliche Effekt der Angelfischerei in Deutschland ist ebenfalls nicht zu vernachlässigen. In NRW beispielsweise profitieren insgesamt 345 ansässige Einzelhändler, die weitere 1.114 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in 2011 angestellt haben (vgl. Strehl 2013) von einer freundlichen Politik im Bereich der Angelindustrie. Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beziffert den gesamtökonomischen Nutzen der Angelfischerei in Deutschland auf 6,4 Mrd. Euro (vgl. Arlinghaus 2004). Dieser setzt sich überwiegend aus den Ausgaben, die Angler im Gastgewerbe während ihrer Angelausflüge ausgeben, den Ausgaben für die Angelausrüstung, den entstandenen Fahrtkosten bei der Anfahrt an Fischereigewässern sowie den Ausgaben für den Jahresfischereischein und Erlaubnisscheine, also Angellizenzen, zusammen. Im europäischen Raum geben Freizeitangler sogar bis zu 25 Mrd. jährlich für ihr Hobby aus (vgl. Hickley 2009: 137). Zur Relation dient beispielsweise der volkswirtschaftliche Wert der Hundehaltung. Dieser wird in einer Studie inklusive Hundesteuer und wirtschaftlichen Bereichen wie z.B. Hundenahrung, durch Tierärzte und Hundezüchter mit 5 Mrd. beziffert (vgl. Ohr & Zeddis 2006). Die Bedeutung der Angelfischerei ist also auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive nicht unerheblich.
Auch die internationale Machstellung soll auf europäischer Ebene verbessert werden. Die Vorstände verschiedener europäischer Dachverbände, der European Anglers Federation (EAF), der Confedération Internationale de la Pêche Sportive (C.I.P.S.) und der EFTTA trafen sich beispielsweise mit Präsidiumsmitgliedern der EAA zu einem Spitzengespräch. „Auf der Agenda stand (…) die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit.“ (DAFV 2016: 66). Das von der EAA und der EFTTA ins Leben gerufene Interparlamentarische Arbeitsforum für Angelfischerei im Europaparlament wird zukünftig von weiteren Dachverbänden, der C.I.P.S. und der EAF, mitfinanziert (vgl. DAFV 2016: 66). „Durch die beschlossene Kooperation erhält die Interessenvertretung der Angler auf europäischer Ebene mehr Gewicht und die Zusammenarbeit untereinander wird ausgebaut.“ (DAFV 2016: 66). Der Einfluss der organisierten Angelfischerei wird durch derartige Bündnisse seine Machtposition auf EU-Ebene verteidigen oder sogar ausweiten können. Zukünftige realpolitische Errungenschaften bleiben abzuwarten.

4 Etablierung im Gesetzgebungsprozess

Jüngste empirisch belegbare Erfolge verzeichnet die organisierte Angelfischerei im Niedersächsischen Landtag. Die rot-grüne Landesregierung, welche zunächst anglerfeindliche Politik betrieben hat, überdenkt aktuell die in Musterverordnungen verfasste Umsetzung von Natura 2000, also der FFH-Richtlinie. Die Aufgabe der Ausformulierung der FFH-Richtlinie liegt bei den Landesumweltministerien der Bundesländer. Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedsstaaten in gewissen Sachfragen Kompetenzen zugesprochen und Spielräume im Bereich der ausformulierten Arbeitshilfen für Naturschutzgebiete überlassen. Die europäische FFH-Richtlinie sieht kein generelles Angelverbot in den ausgewiesenen Gebieten vor. Lediglich die im Inland ausformulierten Musterverordnungen, welche als empfohlene Vorgaben für die Bezirksregierungen und Landkreise dienen sollen, zeigen solche Verbotsempfehlungen auf. Die beiden größten Umweltorganisationen Deutschlands, NABU und BUND, brachten während der Ausformulierung der Musterverordnung ihre Expertise in den Gesetzgebungsprozess ein und argumentierten für ein pauschales Angelverbot in den FFH-Gebieten. Beide Organisationen haben insbesondere den Schutz von Vogel- und Pflanzenarten zentral im Fokus und auf der Agenda. Was im Tierreich unter der Wasseroberfläche geschieht, wird hingegen nur wenig beachtet (vgl. Niedersächsischer Landtag 2016). Genau hier liegt jedoch das Augenmerk der Angelfischereiverbände, die als anerkannte Natur-, Umwelt- und insbesondere als Gewässerschützer fungieren und handeln. Hunderte Flusskilometer und viele weitere Gewässer, welche der Hege und Pflege der organisierten Angelfischerei unterliegen, wären von den Angel- und Betretungsverboten in Niedersachsen betroffen (vgl. Anglerverband Niedersachen e.V. 2016).
Der FDP-Landtagsabgeordnete, Dr. Gero Hocker, wendet während der Plenardebatte am 16.09.2016 die Rhetorik des Präsidenten des Angelverbands Niedersachen e.V., Werner Klasing, im Landtag an: „(…) denn das ist ein Schlag ins Gesicht der über 90.000 in Niedersachsen organisierten Angler, die übrigens sehr viel Zeit und sehr viel Geld mitbringen, um ihr Hobby ausüben zu können und (…) um die Natur schützen zu können.“ (Landtag Niedersachsen 2016).
Werner Klasing äußerte sich zuvor in Bezug auf die Musterverordnungen der rot-grünen Landesregierung mit folgendem Statement:
„Diese Empfehlungen sind ist ein Schlag ins Gesicht von 90.000 Bürgern in Niedersachsen, die große Teile ihrer Freizeit und private Mittel aufwenden, um unsere Gewässer zu fördern, zu renaturieren und ihre Lebensvielfalt für zukünftige Generationen zu erhalten. Wir erwarten, dass sie umgehend aus dem Verkehr gezogen und neue Dokumente unter unserer Mitarbeit erstellt werden.“ (Anglerverband Niedersachsen e.V. 2016).
Beim Verfolgen der Plenardebatte sind in Herrn Dr. Hockers Argumentationssträngen viele schlagfertigen Argumente aus Positionspapieren des Anglerverbands Niedersachsen und insbesondere aus der Stellungnahme des Verbandspräsidenten Werner Klasing deutlich erkennbar. Der Anglerverband Niedersachsen e.V. hat an dieser Stelle eindeutig Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess, zumindest auf die Debatte, genommen.
Die Plenardebatte am 16.9.2016 im Niedersächsischen Landtag zeigt des Weiteren eine Kehrtwende der geplanten Aussperrung von Anglern auf und ist beispielhaft für ein steigendes Durchsetzungsvermögen der organisierten Angelfischerei. Der an der Regierung beteiligte SPD-Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags, Herr Bosse, äußerte: „Es wird keine Angelverbote geben. (…). Die wird es so nicht geben, weil die Angelverbände gehört werden und die Unteren Naturschutzbehörden immer im Dialog entscheiden.“ (Landtag Niedersachsen 2016).
An dieser Stelle wird die Regierung der Rolle des Staates im pluralistischen System gerecht, indem sie einen Ausgleich zwischen den EU-Richtlinien und der Interessen unterschiedlicher Interessengruppen der innerstaatlichen Gesellschaft übt. Die Angelfischerei als Gesellschaftsinteresse ist an dieser Stelle nicht alleiniger Kontrahent der BUND und NABU. Auch Landwirte, Förster und Jäger haben durch die geplanten Verordnungen das Nachsehen. Diese weiteren Randgruppen sind in Kombination mit insgesamt 90.000 organisierten Anglern Niedersachsens (vgl. Landtag Niedersachsen 2016) nicht gerade eine irrelevante potenzielle Wählerschaft. Im Vergleich zu der Anzahl organisierte Angelfischer in Niedersachsen vereint der NABU in Niedersachsen mit 85.000 Mitgliedern sogar weniger naturschutzinteressierte Individuen. Bei der Frage nach der Mitgliederstärke ist die Angelfischerei an dieser Stelle also stärker vertreten.
Selbst der amtierende Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Stefan Wenzel, äußert im Verlaufe der Plenardebatte: „(…) die Angler sind unsere besten Bündnispartner, wenn es um den Gewässerschutz geht. (…). Wir werden jedenfalls mit den Anglern gute Lösungen finden.“ (Landtag Niedersachsen 2016).
Ein generelles Umdenken in Richtung gemeinsamer Verwirklichung des Naturschutzes zusammen mit allen beteiligten Akteuren, vor allem der organisierten Anglerschaft, ist im Verlaufe der Plenardebatte ersichtlich.

Die Etablierung und Einflussnahme von Angelfischereiverbänden im Gesetzgebungsprozess ist in anderen Politikbereichen ohne antagonistische Interessen auch weniger komplex möglich. So durften Kinder unter 10 Jahren bis März 2010 in NRW nicht ans Angeln herangeführt werden. Frühestmöglicher Zeitpunkt für ein Heranführen an die Angelfischerei war das vollendete 10. Le-bensjahr, kombiniert mit dem Erwerb eines Jugendfischereischeins, welcher genehmigt, in der Gegenwart eines Jahresfischereischeininhabers die Angelfischerei auszuüben. Auf Mitgliederversammlungen der Angelfischereiverbände NRWs artikulierten immer häufiger Angler, dass sie ihre unter 10-jährigen Kinder gerne ans Angeln heranführen würden, aber rechtlich bisher nicht dazu befähigt sind. Somit vermittelten die Vorstände der Angelfischereiverbände Nordrhein-Westfalens kollektiv das Anliegen ihrer Mitglieder im Umweltministerium NRW. Mittels simplen Vergleich, dass auch Fahrschüler ein Auto fahren bevor sie einen Führerschein besitzen, wurde ein Runderlass für das Angeln von Kindern unter 10 Jahren unter gewissen Einschränkungen rechtskräftig veröffentlicht (vgl. MKULNV 2010; Rheinischer Fischereiverband 2015).

5 Fazit

Inwieweit die Special-Interest-Group, der organisierten Angelfischerei, Einfluss auf die Gesetzgebung hat, ist eindeutig abhängig vom jeweiligen Poltikbereich. Im politischen Feld des Naturschutzes sind unterschiedliche mitglieder- und handlungsstarke Akteure in Bezug auf die politische Willensbildung aktiv. Sowohl BUND, NABU als auch Angelfischereiverbände sind gemäß des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte Umweltverbände mit ähnlichen Mitgliederzahlen. Auch die Organisationsstruktur, die bei der NABU vom einzelnen Mitglied über Kreisgruppen bis hin zum nationalen Dachverband verläuft, ähnelt dem Organigramm der organisierten Angelfischerei. Die naturschützenden Schwerpunkte der drei Hauptakteure liegen zum einen im Vogel- und Pflanzenschutz, vor allem über der Wasseroberfläche, und zum anderen beim Erhalt der Biotope unter der Wasseroberfläche sowie beim Schutz gefährdeter Fisch- und Flusskrebsarten. Diese unterschiedlichen Schwerpunkte haben zur Folge, dass nicht nur Kooperationen, sondern auch Kontroversen untereinander auftreten, die in der politischen Willensbildung und ihrer vermittelnden Expertise mittels Lobbying den Gesetzgebungsprozess in den Ministerien mit unterschiedlicher Gewichtung beeinflussen. Das empirische Phänomen der Plenardebatte am 16.09.2016 im Niedersächsischen Landtag verdeutlicht den Interessenkampf gegensätzlicher Interessen im Gesetzgebungsprozess. Der Ausgang der Debatte spricht für eine positive politische Entwicklung aus Sicht der organisierten Angelfischerei. Getätigte Äußerungen der Regierungsabgeordneten lassen eine Vermeidung von pauschalen Angelverboten in den noch auszuweisenden FFH-Gebieten vermuten. Die eingebrachte Expertise des Anglerverbands Niedersachsen e.V. hat mittels agierender und schlagfertiger Opposition im Landtag zum Erfolg geführt.
Andererseits sind Interessenvermittlungen, welche eine Änderung der formalen gesetzlichen Ausübung der Angelfischerei, also das LFischG, betreffen, schnell und unkompliziert umsetzbar. Anhand des Runderlasses in Bezug auf die Angelfischerei von unter 10-jährigen ist dies deutlich erkennbar. Auch hier wird der Expertise der organisierten Angelfischerei von Seitens der Regierung fachliche Kompetenz anvertraut. Ein Durchsetzungsvermögen in der Gesetzgebung ist also beispielhaft belegbar.
Auf der europäischen Ebene befindet sich die organisierte Angelfischerei in einem jungen Entwicklungsstadium. Die unterschiedlichen europäischen Dachverbände vereinbaren immer häufiger Spitzentreffen, bei denen Präsidiumsmitglieder und Vorstände aller beteiligten Organisationen über eine Stärkung der Lobby kommunizieren. Auch das Treffen mit dem EU-Umweltkommissar, Herrn Karmenu Vella, welches mit der Planung einer europaweiten Datenerhebung in Bezug auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Relevanz der Angelfischerei endete, sprechen für eine aufblühende Lobby und ein zunehmendes Durchsetzungsvermögen der organisierten Angelfischerei. Erfolge oder Misserfolge des jungen Interparlamentarischen Arbeitsforums für Angelfischerei im Europaparlament bleiben abzuwarten und sind zu einem späteren Zeitpunkt wissenschaftlich zu untersuchen. Die Frage nach den realpolitischen Erfolgen der europäischen Dachverbände im Europaparlament stellt sich also zu einem späteren Zeitpunkt.

Literaturverzeichnis

Arlinghaus, Robert (2004): Angelfischerei in Deutschland – eine soziale und ökonomische
Analyse. Berichte des IGB, Berlin.
Beyme, Klaus von (1996): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland: Eine Ein-
führung. Überarbeitete Ausgabe, München, S. 202.
Hickley, Phil (2009): Recreational fisheries – Social, Economic and ManagementAspects. In:
Fisheries, Sustainability and Development, Forestry (Hrsg.), Royal Swedish Academy of
Agriculture and Forestry, Stockholm, S. 137.
Lösche, Peter (2007): Verbände und Lobbyisten in der Politischen Praxis.
Den und deren Vertreter. Amtliche Fassung. Letzte Aktualisierung: April 2016. URL: https://www.bundestag.de/blob/189456/00aab1db13ea7fda086a19ad3641d4fa/lobbylisteamtlich-data.pdf – Download vom 17.09.2016.
Strehl, Clemens (2013): Studie zur ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung der
Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen. Münster: Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Ohr, Renate / Zeddis, Götz (2006): Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in
Deutschland.

Quellenverzeichnis

Anglerverband Niedersachsen e.V. (2016): Anglerverband Niedersachsen übt scharfe Kritik an
Musterverordnung. Letzte Aktualisierung: 14.06.2016. URL: https://www.av-nds.de/aktuelles/530-angelverbote-in-ganz-niedersachsen.html – Letzter Zugriff: 20.09.2016.
Badische Zeitung (2016): PETA zeigt Königsfischer in Ichenheim an.
Letzte Aktualisierung: 04.08.2016. URL: https://www.badische-zeitung.de/neuried/peta-zeigt-koenigsfischer-in-ichenheim-an–125727997.html – Letzter Zugriff: 20.09.2016.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (2016): Umwelt schützen. Natur bewahren:
Der BUND. Letzte Aktualisierung: 04.08.2016. URL: https://www.bund.net/ueber_uns/
– Letzter Zugriff: 20.09.2016.
Deutscher Angelfischereiverband e.V. (2013): Gemeinsame Pressemitteilung des Deut-
schen Angelfischereiverbands (DAFV) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Letzte Ak-tualisierung 22.03.2013. URL: https://www.dafv.de/files/PM-Td_Wasser-04-final.pdf – Letzer Zugriff: 22.09.2016.
Deutscher Angelfischereiverband e.V. (2016): Treffen mit EU-Umweltkommissar Karmenu
Vella in Brüssel, in: Rute & Rolle, 09/2016, S.66.
Deutscher Bundestag (2016): Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbän-
den und deren Vertreter. Amtliche Fassung. Letzte Aktualisierung: April 2016. URL: https://www.bundestag.de/blob/189456/00aab1db13ea7fda086a19ad3641d4fa/lobbylisteamtlich-data.pdf – Download vom 17.09.2016.
Edelkrebsprojekt NRW (2016): Projektorganisation. Projektträger.
URL: https://www.edelkrebsprojektnrw.de/content/projektorganisation.php
– Letzter Zugriff: 20.09.2016.
European Fishing Tackle Trade Association (2016): Current Members.
https://www.eftta.co.uk/about-eftta/current-members/ – Letzter Zugriff: 20.09.2016.
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V. (2015): Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie.
Focus Online (2013): Alarmierende Analyse von Stiftung Warentest. Bei vielen Tier-
und Umweltschützer versickern die Spendengelder. Letzte Aktualisierung: 25.11.2013 URL: https://www.focus.de/finanzen/news/wwf-ist-top-peta-flop-bei-tier-und-umweltschuetzern-versickern-millionen-an-spendengeldern_id_3430030.html – Letzter Zugriff: 20.09.2016.

Landesfischereiverband Bayern e.V. (2016): Natura 2000: Jetzt gilt es!.
Letzte Aktualisierung: 22.06.2016 URL: https://lfvbayern.de/schuetzen/natura-2000-jetzt-gilt-es-1334.html – Letzter Zugriff: 21.09.2016.
Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. (2016): Organisation der Fisch-
erei in NRW. Letzte Aktualisierung: April 2016. URL: https://www.lfv-westfalen.de/content/orga/orga_fischerei_in_nrw.php – Letzter Zugriff: 17.09.2016.
Landtag Niedersachsen (2016): Plenardebatte zum FDP-Antrag „Naturnutzung ermögli-
chen, Angelverbote vermeiden – Natura 2000 praxisgerecht umsetzen“ im Niedersächsischen Landtag am 16.09.2016. Hochgeladen am 19.09.2016. URL:

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (2010): Auslegung des § 31 Absatz 2 Buchstabe a Landesfischereigesetz
(LFischG) hinsichtlich der Zulassung von Kindern beim Angeln. Letzte Aktualisierung: 16.03.2010. URL: https://www.lfv-westfalen.de/images/pdf/runderlass_kinderangeln.pdf – Letzter Zugriff: 27.09.2016.
Mitteldeutscher Rundfunk (2016): Machtpoker um Fisch – Millionenhobby Angeln.
Letzte Aktualisierung: 24.08.2016. URL: https://www.mdr.de/exakt/die-story/exakt-die-story-fischerkrieg-102.html – Letzter Zugriff: 21.09.2016.
Naturschutzbund Deutschland (2016): Organisation.
URL: https://www.nabu.de/wir-ueber-uns/organisation/– Letzter Zugriff: 22.09.2016.
Naturschutzbund Deutschland Gruppe Aalen (2013): NABU fordert konsequenten Schutz für den Eisvogel.
Letzte Aktualisierung: 23. November 2013 URL: https://nabu-aalen.de/index.php?option=com_
conten&view=article&id=^90:schutzeisvogel&catid=3:nachrichten&ltemid=18 – Letzter Zugriff:
22.09.2016.
Naturschutzbund Deutschland Niedersachsen (2016): Organisation.
Letzte Aktualisierung: 23. November 2013 URL: https://niedersachsen.nabu.de/wir-ueber-
uns/index.html – Letzter Zugriff: 22.09.2016.
Natura 2000 (2013): NABU fordert konsequenten Schutz für den Eisvogel.
URL: https://www.fauna-flora-habitatrichtlinie.de/ – Letzter Zugriff: 22.09.2016.
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. (2014): Satzung des Rheinischen Fischerei-
verbands von 1880 e.V. S. 13. Letzte Aktualisierung: 26.04.2014.

Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. (2015): Vorteile einer Verbands-Mitgliedschaft.
URL: ttp://www.rhfv.de/fileadmin/user_upload/Vorteile_Verbandsmitgliedschaft_fuer
_Vereine.pdf – Letzter Zugriff: 21.09.2016.
Rheinischer Fischereiverband von 1880 e.V. (2016): Organisation des Verbandes.
URL: https://www.rhfv.de/index.php?id=17 – Letzter Zugriff: 21.09.2016.
Spahn, Stefan (2016): Gemeinsam mehr Schlagkraft in Brüssel, in: Rute & Rolle, 09/2016, S. 66.
Westfalen Initiative. (2010): Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierung-
en in Niedersachsen. URL: https://www.westfalen-initiative.de/publikationen/politik-und-verwaltung/politik-und-verwaltung/abschaffung-der-bezirksregierungen-in-niedersachsen.html – Letzter Zugriff: 21.09.2016.

Jigkopf mal anders

Das Wetter schien perfekt mit konstanten plus minus ein maximal drei Hektopascal seit mehr als zwei Tagen.
Der Monat Oktober, welcher es mir seit jeher angetan hat, versprach ebenso aktive und lange Fressphasen bei sämtlichen Fischarten. Ein sehr zugezogener Himmel verstärkte zudem den Verdacht auf beißfreudige Zander, eventuell vereinzelte Kanalhechte als auch agile niederländische Spundwandbarsche.

Am heutigen Tag wollte ich etwas Neues ausprobieren. Bereits am Vortag hatte ich etwa 25 Blei- als auch Tungsten-Jigköpfe mit aussortierten Nagellacken meiner Schwester bearbeitet. Mittels doppelter Lackierung sollte die Farbe möglichst lange trotz regelmäßigen Grundkontakts beim Jiggen und Faulenz halten.
Unter anderem weil die Farbe Rot, sofern sie keine UV-aktiven Elemente besitzt, ab einer gewissen Gewässertiefe nicht mehr gut wahrnehmbar ist, habe ich mich überwiegend für einen dunkelroten Lack entschieden.
Des Weiteren sind Rottöne dem Farbspektrum der heimischen Unterwasserwelt angehörig. Wenn man sich nur einmal die Flossen kleiner Beutefische wie dem Rotauge, der Rotfeder oder Jungbarschen vor Augen hält, wird schnell klar, dass Rot für den ersten Versuch nicht unbedingt die schlechteste Farbwahl ist, um das Beißverhalten der Räuber positiv zu beeinflussen.
Hauptintention war es einen Kontrast zu den sonst stetig verwendeten silbrigen Jigköpfen herzustellen. Der größte Teil der jiggenden und faulenzenden Raubfischspezis klinkt nämlich standardgemäß unlackierte Bleiköpfe in den Snap ihres Raubfischvorfachs.

Gerade in den Niederlanden, wo das Zurücksetzen von Fischen gang und gäbe ist, kann eine Scheuchwirkung, die von silbrigen Jigs ausgeht, gerade im klaren Flachwasser vermutet werden. Kapitale Barsche, die mehr als 20 Jahre auf dem Buckel haben, wurden mit zunehmender Wahrscheinlichkeit bereits von einem Angler überlistet. Zu Zeiten des „Gummifischangelbooms“ wäre ein stinknormaler Jighaken plus Gummifisch nicht gerade unüblich als erster Erfolgsköder auf den ein alter Barsch bereits reingefallen ist.
Es gibt Studien, die besagen, dass sich Fische für einen gewissen Zeitraum an Situationen erinnern können und ihr Verhalten anpassen.
Auch berichteten mir Freunde, dass niederländische Großbarsche den Köder lange verfolgten, doch nicht final zulangten.

Lag´s an der Führungsmethode? Lag´s am Stahlvorfach? Lag´s am Köder? Oder war´s einfach nur Pech?

Diese und viele weitere Fragen schwirren einem Angler bei „kapitalen Nachläufern“ plagend durch den Kopf.

Vergleichend hierzu behaupten Angler, dass Metallkugeln in Wobblern bei bereits mit Rasselwobblern gefangenen Raubfischen eine verschreckende Wirkung erzielen.
Warum soll das tägliche Bild der munter durch die Wassersäule sausender und strahlend glänzender Jigköpfe, welches die Fische an einem von Angeldruck ausgesetzten Gewässer nahezu pausenlos erleben, in jeder Situation den Nagel auf den Kopf treffen und den Fisch ans Band bringen?

Die mit dem Nagellack meiner Schwester rot lackierten Jigköpfe scheinen den Predatoren jedenfalls zu gefallen, zumindest nicht zu stören.
So konnte ich am ersten Testtag direkt zwei Fisch von über 40 cm Fangen. Barsche dieser Größe sind im Schnitt älter als 15 Jahre und haben eventuell schon den einen oder anderen Gummifisch mit „Silberkopf“ gemieden.
Nicht nur das. Auch konnte ich mit zehn Barschen, einem Hecht und zwei Zandern deutlich mehr fangen als mein mitfischender Begleiter und Angelkumpane Nico, der mit zwei wundervollen Barschen in Bezug auf die Frequenz das Nachsehen hatte.

Sowohl dunkelrote, rosane, gelbe als auch pink-glitter Jigköpfe kamen bisher erfolgreich zum Einsatz.
Solange der Nagellack noch nicht getrocknet ist, kann man ihn in Glitterpartikeln wälzen. Sogar diese halten auch nach vielen Würfen am Jigkopf.

TIPP:
Die ersten Testphasen zeigten, dass insbesondere Gel-Nagellacke besonders gut geeignet und von Langlebigkeit sind.

Der farblichen Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Deckende Farben oder „Farbglitter-Jigs“ werden eure Bleiköpfe von der Masse abheben. Die Bastler unter euch werden sicherlich Spaß daran haben verschiedene Lacke beim Angeln auf Hecht, Barsch und Zander zu testen.
Probiert es doch auch einmal aus und klaut heimlich den Nagellack eurer Frau, Schwester, Mutter oder fragt eine gute Freundin, ob sie euch Nagellack aus dem Drogeriemarkt besorgen kann.

Der Umwelt zu liebe werde ich demnächst Bio-Nagellacke, die durch Mineralpuder ihre Farbe erhalten, testen. Vermutlich wird diese naturschonendere Variante mindestens genauso gut funktionieren.

Petri Heil
Euer Kas

Köder der Zukunft?

Die Zusammensetzung unserer Angelgeräte und Utensilien so naturschonend und umweltfreundlich wie möglich zu produzieren liegt wohl im Interesse eines gewässerliebenden Anglers. Hauptaugenmerk liegt hier insbesondere im Bereich der Verschleißmaterialien.
Dass wenige Firmen und Manufakturen mittlerweile Substanzen und Stoffe aus der Medizin und Lebensmittelindustrie für die Herstellung ihrer Gummiköder verwenden, ist ein wichtiger und pflichtbewusster Schritt in die richtige Richtung.
Sowohl die Manufaktur TOCKsuchT als auch die Firma Moby-Softbaits sind diesen Schritt in unterschiedlicher Weise gegangen. Sie bedienen eine Vorreiterrolle auf dem deutschen Kunstködermarkt.
Ich bin gespannt, ob hier ein Trend entsteht.
Wünschenswert ist es allemal, um dem Naturschützerimage der Anglerschaft noch gerechter zu werden.

Petri Heil
Kas
_______________________________________________________________
#PERCH

Wir haben in den letzten zwei Jahren unsere Farbdekore durch wachsende Erfahrungen in der Produktion immer mal wieder im feinen Detail farblich optimiert und heute war bei Regnerischem Wetter mal der Perch an der Reihe…

Unsere Handgefertigten Raubfischcandy’s aus dem Hermannsland sind NonToxic und NICHT mit extrem giftigen Lacken behandelt.
Das kommt nicht nur Euch und Uns im Umgang mit den Gummis zu gute, sondern auch unseren Gewässern, für ein wenig mehr Nachhaltigkeit…??✅

Zu finden sind unsere Häppchen unter

www.TOCKsucht.de

#Perch #NonToxic #MadeInGermany

Zettiaction am Strom

Bei Niedrigwasser kommt gerne mal ein 35 g schwerer Jigkopf zum Einsatz, welcher mir als „Hauptstrompflücker“ dient.
Heute bissen jedoch der Großteil aller Fische innerhalb der aktuell recht flachen Buhnen.
Die Frequenz ist atemberaubend.
Also ran ans Wasser mit euch!
#November #TockSick #FCN