Präsentation vom 26.11.2016 auf der Infoveranstaltung des Rheinsichen Fischereiverbands von 1880 e.V.
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Mein Name ist Christian Kaspers. Ich bin seit Anfang des Jahres als Vorsitzender im Bezirk Kleve aktiv und insbesondere aus Interesse an der politischen Partizipation heraus im Verband aktiv geworden.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weiß noch als ich im Jahr 2007 erstmalig in dieser Veranstaltung im Stadtwaldhaus Krefeld saß und den Vorträgen der Referenten lauschte.
Nun darf ich hier vorne stehen und selbst zu einer spannenden Thematik referieren.
Auch wenn Sie bereits drei Stunden brav zuhören mussten was hier vorgetragen wurde, hoffe ich, dass Sie immer noch ein offenes, oder zumindest ein halboffenes Ohr haben.
Das nun folgende Thema ist für jeden Verein und Angler ein sehr Praxisorientiertes.
Die folgenden Inhalte gehen auf jüngste Studien und wissenschaftliche Arbeiten zurück, welche das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei unter der Leitung von Professor Dr. Arlinghaus und Dr. Tobias Rapp aufgestellt haben. Das Projekt Besatzfisch 2.0, dass vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde, forschte in diesem Bereich, um Erkenntnisse und Empfehlungen in Bezug auf die Hege von Angelgewässern zu erringen.
Viele von ihnen haben Begriffe wie „Küchenfenster“ oder „Entnahmefenster“ bereits gehört oder Diskussionen über das Einrichten eines Maximalmaßes für bestimmte Fischarten wie beispielsweise dem Hecht geführt.

Was steckt hinter dem Begriff und welche wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse liefert uns die jüngste Forschung in diesem Bereich, warum und wann kann ein Entnahmefenster sinnvoll sein?
Wie sieht es mit der Gesetzeslage aus, darf man ein Entnahmefenster ohne weiteres einführen?
Wie steht die Anglerschaft zu diesem Thema?
Zu diesen Fragen werden Sie in den kommenden Minuten Antworten erhalten.

Beginnen will ich mit einem kleinen Filmchen, das dieses Thema zunächst vereinfacht darstellen soll.
Der Film ist auf Facebook einsehbar:
https://www.facebook.com/ifishman.science/videos/1223869831005217/

Entnahmefenster sind in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gelangt, nachdem verschiedene Modelle die Überlegenheit der Entnahmefenster gegenüber reinen Mindestmaßen belegt haben. Sie werden insbesondere zur Stabilisierung der Populationsdynamik bei Raubfischarten eingesetzt, wenn die Rekrutierung allgemein limitiert, das Wachstum der Fische hoch und die natürliche Sterblichkeit gering ist. Der für Angler angenehme Nebeneffekt des Entnahmefensters ist, dass hierdurch größere Fische in nennenswerten, wenn auch immer noch geringen Anteilen in Beständen erhalten werden, was sowohl in Modellen als auch jüngst in empirischen Ganzseeexperimenten nachgewiesen worden ist und bei Mindestmaßen in der Form so nicht auftritt. Entgegen gewisser Spekulation führen Entnahmefenster keineswegs zu einer Anhäufung von Großfischen in unnatürlichen Anteilen. Der Grund ist, dass alle Fische durch das Fenster wachsen müssen und innerhalb des Fensters eine signifikante fischereiliche Sterblichkeit durch uns Angler stattfindet, die selbstverständlich den Fischbestand verjüngt, das ist aber in geringerem Maße als bei Mindestmaßen der Fall. Um diese Effekte zu bewirken, müssen die Entnahmefenster je nach fischereilicher Sterblichkeit unterschiedlich breit gewählt werden, damit die Fische eine Chance haben, durch das Fenster zu wachsen. Eine Faustregel besagt, dass die Oberschranke bei etwa Zwei-Dritteln der theoretischen Maximallänge festgesetzt werden sollte, bei extrem hohen Fischereidrücken sollte die Oberschranke sogar bis auf die Hälfte der Maximallänge reduziert werden.
Entnahmefenster können insbesondere dann als Standardmaßnahme empfohlen werden, wenn die Wachstumsraten junger Fische ausreichend hoch sind, aber die Reproduktion aufgrund der Befischung potenziell gefährdet ist und die Bestände einer Bestands-Rekrutierungsbeziehung nach folgen. Aufgrund der scharfen Ausdünnung durch die Entnahme der mittleren Rekruten wird der Kannibalismus auf die Nachkommen zudem minimiert.
Die Grundidee ist, dass die großen, sehr fruchtbaren, aber numerisch seltenen Tiere als Eireservoir fungieren. Schon bei der Fischerprüfung lernen wir, dass ein Durchschnittsrogner pro Kilogramm Körpergewicht, eine bestimmte Anzahl an Fischeiern mit sich bringt. Genau deswegen sind diese ausgewachsenen „Megalaicher“, wie sie in dem Videobeitrag genannt wurden, primär ausschalggebend für die nachhaltigen Fischbestände unserer Gewässer.
Ausgewachsene, kapitale Fische setzen den Großteil ihrer Energie nachweislich in die Reproduktion ihrer Art. Wohingegen kleinere Erstlaicher ihr Energiepotenzial noch vermehrt in ihren Wachstum investieren.
Des Weiteren ist es nicht sinnvoll die durch evolutionäre Prozesse hervorgebrachte Biodiversität mittels Fremdhechtbesatz zu schwächen.
Bekannte Sätze wie „Wir müssen Blutauffrischen und andere Hechtgene ins Gewässer einbringen.“ Sind eindeutig wissenschaftlich wiederlegt. Ein Inzuchtphänomen gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
Eine Vermischung verschiedener Hechtpopulationen ist weder wünschenswert noch sinnvoll. In den seltenen Fällen der Wiederansiedlung des Hechts oder bei anderweitigen Besatzgründen, sollte der besetzte Hecht zumindest stets aus ähnlichen geografischen Regionen und Gefilden stammen.
Ein Schwedenhecht weist beispielsweise andere genetische Merkmale auf als ein Elbhecht. Der Bodenseehecht wiederum eine andere Genetik als der Elbhecht. Die Anpassung der verschiedenen Hechtpopulationen an unsere Gewässer ist goldwert und als naturbewusster Angelfischer so naturnah wie möglich zu erhalten. Hier kann das Entnahmefenster eine entscheidende Hilfestellung liefern.
Ein Entnahmefenster kann insbesondere in kleinen und mittelgroßen Stillgewässern zu einem sehr stabilen Hechtbestand verhelfen, sodass in den meisten Fällen kein Fremdhechtbesatz notwendig ist und die natürlich hervorgebrachte und an das Gewässer perfekt angepasste Hechtpopulation fortwährend etabliert bleibt.
Entnahmefenster erhöhen zudem insgesamt die Pufferkapazität und Widerstandsfähigkeit von Fischbeständen gegenüber Umwelteinflüssen, wohingegen Mindestmaße vor allem eine schnelle Wiedererholung nach einer Überfischung garantieren. Entnahmefenster führen auch zu einer Selektion auf Schnellwüchsigkeit, während Mindestmaße nach vielen Jahrzehnten langsamwüchsige Hechte fördern.
Modelle von Wissenschaftlern belegten, dass mit dem Mindestmaß bewirtschaftete Hechtbestände in 100 Jahren etwa 20% ihrer Wachstumskapazität einbüßten, während bei der Entnahmefenstervariante die Fische evolutionär gesehen an Durchschnittslänge sogar gewannen.
Anders ausgedrückt: Mindestmaße reduzieren in evolutionären Zeiträumen das Ertragspotential, während Entnahmefenster über die Selektion durch ein Küchenfenster den Ertrag sogar steigern.
Wenn die gesamte vorliegende Befundlage gewürdigt wird, kann festgestellt werden, dass Entnahmefenster in vielen Fällen günstigere Fangbestimmungen darstellen als Mindestmaße.
Sie können also Vereinen zur Implementierung von der ausgehenden Wissenschaft durchaus empfohlen werden. Überdies ist der Erhalt der großen Fische sowie einer natürlicheren Altersstruktur in mit Entnahmefenstern bewirtschafteten Situationen auch aus ökosystemarer Sicht positiv zu bewerten.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht was eigentlich gegen ein Entnahmefenster spricht?
Ein relevantes Argument, das gegen die Entnahmefenster spricht, ist, dass viele Angler ein Interesse daran haben, auch die großen Fische mit nach Hause zu nehmen. Der hohe Konsumwille (konsumtive Grundhaltung), die eine Vielzahl der deutschen Angler kennzeichnet, ist wohl ein gewichtiger Hauptgrund, warum Entnahmefenster in vielen Vereinen bisher nicht umgesetzt worden sind.
Darüber hinaus ist das Thema “Entnahmefenster” in Deutschland eng mit dem Reizthema “illegales Catch & Release großer Fische” bzw. „Förderung des Trophäenangelns“ fälschlicherweise verwoben, Und genau das macht einem sachlichen Dialog gerade auf Behörden- oder hier auf Verbandsebene so schwierig.
Umso glücklicher bin ich, dass ich hier an dieser Stelle über dieses durchaus kontrovers betrachtete Thema Sie, liebe Zuhörer, unterrichten darf.
In Anbetracht des in Deutschland bindenden vernünftigen Grundes gemäß Tierschutzgesetz stellen Entnahmefenster gegenwärtig vor allem Hegemaßnahmen dar, die von den Gewässerbewirtschaftern im Einklang mit den Hegezielen lokal angewendet werden können, WENN ein Bestand verstärkten Schutz benötigt. Die Entscheidung, ob ein ungeschonter Fisch zurückgesetzt werden kann oder nicht, ist nach Meinung einiger Behördenvertreter und Juristen nichts, was einzelne Angler selbstständig entscheiden können. Entsprechend ist es nach derzeitiger Rechtslage im Unterschied zur Schweiz nur eingeschränkt möglich, dass einzelne Angler eigenverantwortlich entscheiden, welchen entnahmefähigen Fisch sie entnehmen und welchen nicht. Diese derzeitige Situation könnte sich künftig ändern, wenn Behörden und Verbände ihre Haltung der ethischen Bewertung der Bevölkerung zum Thema „selektive Entnahme“ anpassen.
Repräsentative Befragungen unter mehr als tausend Deutschen haben nämlich gezeigt, dass die Mehrheit der Deutschen einem ökologisch begründeten Zurücksetzen nach eigenem Ermessen des Anglers sowohl von unreifen wie auch von sehr großen Laichfischen positiv gegenübersteht.
Entsprechend wird ein ökologisch begründetes Zurücksetzen großer Fische in Deutschland moralisch akzeptiert, ganz im Gegensatz zu der abstrakten Angst vor dem „Tierschutz“, die häufig bei der Entnahmefensterdiskussion in Deutschland mitschwingt. Was hingegen bis dato von der Mehrheit der Deutschen moralisch abgelehnt wird, ist das eigenverantwortliche Zurücksetzen aus rein egozentrischen Erwägungen, z. B. um einem befreundeten Angler einen Rückfang eines großen Tieres zu ermöglichen.
Leider ist es zu beobachten, dass einige Angler, vor allem fundamentale Trophäenangler, die gar keine Fische mit nach Hause nehmen, die richtige und wichtige fischereiökologische Sachdiskussion um das Entnahmefenster missbrauchen. Und genau das und genau das, meine Damen und Herren, vergiftet die Gesprächsatmosphäre.
Umgekehrt ist es ebenso kontraproduktiv, wenn viele Fischereibehörden und Teile der Anglerschaft die Diskussion um Entnahmefenster pauschal aus Angst vor Missbrauch oder einer öffentlichen Debatte ablehnen, ohne die zweifellos positiven Komponenten dieser Hegemaßnahme wertzuschätzen und ohne Rücksicht auf die tatsächlich moderate Einstellung der Deutschen zu Thema „ökologisch begründetes Zurücksetzen großer, entnahmefähiger Fische“. Auch ein Blick in die Schweiz ist lohnenswert, wo ein Land, das mindestens so stark dem Tierschutz verschrieben ist wie Deutschland, es dem einzelnen Angler überlässt zu entscheiden, ob er den einen oder anderen Fisch ausnahmsweise auch mal zurücksetzen kann. Der Diskus in Deutschland scheint hingegen auf mehreren Ebenen festgefahren.
Fest steht: Die Überlegenheit des Entnahmefensters gegenüber dem Mindestmaß ergibt sich vor allem aus ökologischen und ertragsbasierten Überlegungen, die sozialen Effekte auf bestimmte Anglergruppen (vor allem die, die große Fische bevorzugen) ist ein angenehmer Nebeneffekt, aber NICHT die Begründung für die Überlegenheit des Entnahmefensters gegenüber Mindestmaßen. Gegen die Einführung von Entnahmefenstern sprechen vor allem soziale Situationen, insbesondere wenn – wie häufig der Fall – die lokalen Angler mehrheitlich große Fische entnehmen wollen. Allerdings geht dieses Verhalten auf Kosten der Fischökologie und destabilisiert die Bestandsentwicklung. Ein Entnahme- bzw. Mitnahmefenster macht selbstverständlich bei nicht reproduzierenden Fischbeständen, wie beispielsweise beim Karpfen, ökologisch keinen Sinn und ist daher auf natürlicherweise reproduzierende Arten und Situationen beschränkt. Hier ist das Entnahmefenster dann umso wertvoller.
Konzeptionell und legal ist ein Entnahmefenster identisch zu bewerten wie eigenverantwortlich in Gewässerordnungen eingesetzte sonstige Verschärfungen der gesetzlichen Mindeststandards, wie die Festlegung von Schongebieten, verlängerten Schonzeiten, täglichen Fangbeschränkungen oder erhöhten Mindestmaßen. Interessanterweise werden alle zuletzt genannten Bestimmungen in den meisten Fällen sowohl von Anglern wie auch Behörden, Verbänden und den meisten Vereinen akzeptiert. Wenn aber die Hegealternative Entnahmefenster in die Diskussion gelangt, wird heute regelmäßig mit Verweis auf „Förderung des illegalen Catch & Release großer Fische“ oder mit Hinweis auf vermeintliche ökologische Schäden durch den Verbleib von Großfischen argumentiert. Dabei sind Entnahmefenster nichts anderes als eine Hegemaßnahme, nach jüngsten Erkenntnissen sogar eine unterstützenswerte Hegemaßnahme, ähnlich wie auch Erhöhungen der Mindestmaße oder die Einsetzung von Schongebieten.
Es leuchtet nicht ein, warum Angelvereine, die sich für eine selbstauferlegte Reduktion der Sterblichkeit einsetzen, entsprechende Regularien nicht einsetzen sollten.
Entnahmefenster sind übrigens voll im Einklang mit dem Tierschutzgesetz und dem dort geforderten vernünftigen Grund des Angelns um der eigenen Ernährung willen, WEIL die Fische im (angemessen breiten) Mitnahmefenster und einer dem gesetzlichen Mindestmaß entsprechenden Unterschranke scharf befischt und auch entnommen werden.
Gegen die flächendeckende Anwendung von, ich wiederhole mich, angemessen weiten Entnahmefenstern bei reproduzierenden Fischarten, spricht also rechtlich absolut nichts, die fehlende Umsetzung scheitert derzeit vor allem am politischen Willen und an vielleicht unbegründeten, abstrakten Ängsten.

Darf ein Angelverein in NRW ein Entnahmefenster einrichten?

In der NRW sieht‘ so aus:
Hege ist die Aufgabe des Fischereiausübungsberechtigten. Als hegerische Entscheidung kann der Fischereiausübungsberechtige die vom Gesetz vorgegebenen Mindeststandards zu Schonzeit, Mindestmaß verändern, wenn dies aufgrund des Zustandes (insbes. Fischbestand) des konkreten Gewässers Ziel führend, sinnvoll oder sogar notwendig ist. Damit kann er auch ein Entnahmefenster festsetzen. Voraussetzung ist nur, dass dies hegerisch begründet ist.
In NRW hat dies im Rahmen eines Hegeplanes zu erfolgen, dies legt Paragraph 30a des LFischG fest, wenn es sich – laut Absatz 1 – um ein Gewässer handelt, dass vom Ministerium per Veröffentlichung als besonders schützenswertes Gewässer bestimmt wurde. Der Hegeplan ist genehmigungsbedürftig.

Für alle anderen Gewässer gilt Abs.2: D.h. die FAB können Hegepläne aufstellen, MÜSSEN es aber nicht. Wenn sie es tun, ist nach Abs. 6 ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.

Wenn sie sich gegen einen Hegeplan entscheiden, können sie gleichwohl gewässerbezogene Individualregelungen zu Schonzeit, Mindestmaß und Entnahmefenster treffen. Erforderlich ist nur, dass dies hinreichend überprüfbar hegerisch begründet ist. D.h. sobald man z.B. mit dem Konzept Arlinghaus arbeitet (das fängt mit der Bestandseinschätzung an) ist man auf der sicheren Seite. Hege nach Lust und Laune geht also nicht. Man braucht definitiv eine fachlich belastbare Grundlage!
(Quelle: www.besatz-fisch.de )
Diese schöne Karikatur lässt uns Angler auch die gängige Form der geführten Fangstatistik überdenken. Zumeist werden lediglich maßige und entnommene Fische dokumentiert.
Leider erfahren die Gewässerwarte der jeweiligen Vereine hier wenig über den juvenilen Charakter eines Gewässers. Des Weiteren wäre ebenso eine dokumentierte Zeit in Stunden, welche die Mitglieder am Gewässer verbracht haben in Zusammenhang mit den Gesamtfängen ebenfalls eine interessante Messgröße, welche eine detaillierte Auskunft über den Bestand eines Gewässers gibt.
Mit solchen ausdifferenzierten und detailierten Fangstatistiken lassen Hegemaßnahmen wie Verschärfungen von Mindestmaßen als auch sinnvolle, angemessen weite, Entnahmefenster fachlich begründen.
(Quelle: www.besatz-fisch.de)
Das Team um Prof. Dr. Arlinghaus hat des Weiteren eine Software entwickelt, welche es ermöglicht Hegeentscheidung für sein Vereinsgewässer zu simulieren. Unter der Website www.besatz-fisch.de
können Sie diese kostenlos downloaden und sich bezüglich ihrer Bedienung informieren.
Eine Anleitung, wie man mit dieser Software umgeht, würde an dieser Stelle den zeitlichen Rahmen sprengen. Mit der richtigen Anwendung der Software, welche auch über eine Entnahmefenstersimulation verfügt, lassen sich Entnahmefenster, welche ein Verein als Hegemaßnahme trifft noch besser fachlich begründen und schließlich mittels gewässerbezogenen Individualregelungen umsetzen.

Wie steht die Anglerschaft zum Thema des Entnahmefensters?

Fachzeitschriften thematisieren in regelmäßigen Abständen das Entnahmefensters in einem positiven Zusammenhang in Bezug auf die Bestandsentwicklung in Gewässern. Hier findet diese Hegemaßnahme also großen Zuspruch.

Auch unser Dachverband, der DAFV, hat sich mit den gewonnenen Erkenntnissen der Wissenschaft befasst und macht die positiven Zusammenhänge in Bezug auf die Hege und Bestandsentwicklung auch öffentlich.

Da mich das Thema Entnahmefenster seit Langem interessiert, habe ich im Juni diesen Jahres eine Onlineumfrage gestartet, an denen 113 verschiedene Angler teilnahmen, die unter anderem auf einer Skala angeben sollten, ob sie sich für oder gegen ein Entnahmefenster aussprechen.
Wie sie der Abbildung entnehmen können tat dies die Mehrheit im Bereich Pro-Entnahmefenster.
Insbesondere bei der jüngeren Anglergeneration ist ein Entnahmefenster besonders erwünscht. Doch auch die 50+Generationen beinhalten viele Befürworter.

Wie Sie im Laufe meiner Präsentation bereits erfahren haben, steht die
Mehrheit der Deutschen einem ökologisch begründeten, ich betone ÖKOLOGISCH BEGRÜNDETEN Zurücksetzen nach eigenen Ermessen des Anglers sowohl von unreifen wie auch von sehr großen Laichfischen positiv gegenüber. Dementsprechend sind auch eingerichtete Entnahmefenster in der Öffentlichen Meinung durchaus anerkannt.

Da bei unseren Nachbarn, den Niederlanden ein hoher Angeldruck auf Zander vorherrscht, hat die Provinz Friesland, als erste der 12 niederländischen Provinzen ein Entnahmefenster provinzweit eingeführt.
Das Mindestmaß von 42 cm wurde hier als Untergrenze übernommen und ein Maximalmaß von 70 cm eingeführt. Die Provinz Friesland erhofft sich durch die Zurücksetzpflicht von Großzandern eine Erholung des Bestands, da auch in den Niederlanden der wissenschaftliche Geist der fruchtbaren Großfische nach und nach an Popularität und Zuspruch gewinnt.
Sie sehen auch hier, dass Catch&Release und das Entnahmefenster komplett voneinander trennbare paar Schuhe sind, denn das Fangen und Zurücksetzen ist seit dem ich mich mit der Angelei beschäftige in den Niederlanden seit eh und je erlaubt. Totales Catch&Release hat mit einem hegerisch begründeten Entnahmefenster rein gar nichts gemeinsam.

Fazit
• aus wissenschaftlicher und hegerischer Perspektive ist das Entnahmefenster sinnvoll
• Der Schutz laichstärkster Fische verbessert auf lange Sicht den Ertrag
• Besatzgelder können häufiger eingespart werden. Es ist kein Fremdhechtbesatz nötig, da die Reproduktion optimiert wurde, zudem bleibt die Biodiversität erhalten, da man keine Hechtpopulationen verschiedener Gewässer miteinander vermischt.
• Ein Großer Teil der Anglerschaft befürwortet das Entnahmefenster
• Außerdem finden wir in unserem Gewässern eine naturnähere Altersklassenpyramide vor, im Gegensatz zur drastischer Verjüngung beim klassischen Mindestmaß
• Auch das nachweislich schnellere Wachstum im juvenilen Stadium spricht für das Entnahmefenster, da hier weniger „mittelgroße“ Fische durch die scharfe Entnahme der Angler vorhanden sind.
• Ein Entnahmefenster ist im Einklang mit dem Tierschutzgesetz
• in NRW umsetzbar
• Und selbst die Öffentliche Meinung gibt grünes Licht, wenn große Laichfische aus ökologisch sinnvollen Gründen zurückgesetzt werden.
Primäre Quellen:
Arlinghaus, Robert et al. (2015): Hand in Hand für eine nachhaltige Angelfischerei. Ergebnisse und Empfehlungen aus fünf Jahren praxisorientierter Forschung zu Fischbesatz und seinen Alternativen. Berichte des IGB. Heft 28/2015. Berlin.
Skript der Besatzfisch-Infoveranstaltung 2016. URL: https://besatz-fisch.de/images//160829%20arlinghausrapp_skriptbf_final_auflage1.pdf . S. 87 – 91. Letzter Zugriff: 05.12.2016.